E. Beurteilung der Verordnung von 1993 95 Die Verordnung von 1993 erwähnt die Kompetenz der LMK bezüglich der Verwaltung des Landesmuseums bzw. der Aufsicht über dessen Geschäftsführung nicht mehr; sie schliesst sie allerdings auch nicht ausdrücklich aus. Der Wortlaut von Art. 2 und 3 der Verordnung von 1993 deutet jedoch auf eine abschliessende Aufzählung der Kompetenzen hin. Dies würde auch im Einklang stehen mit dem Beschluss des Bundesrates vom 5. April 1989, das Landesmuseum zusammen mit der Landesbibliothek in das Bundesamt für Kultur einzugliedern. Am 18. Oktober 1989 beschloss der Bundesrat gestützt auf Art.