85 Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass das SLM auch in § 8 der Verordnung von 1882 als Anstalt bezeichnet wurde und dass es im internen Sprachgebrauch so angesprochen wurde, so z.B. in einem Referat des damaligen Direktors des Landesmuseums, Herrn Angst, vom 2. Juni 1892104. Offenbar wurde es auch vom Bundesrat als Anstalt betrach- tet105.