Es gilt somit auch für das SLM. Das Finanzhaushaltgesetz will jedoch nicht in die gesetzlich vorgesehene Autonomie dezentraler Verwaltungseinheiten und andere gesetzliche Sondervorschriften eingrei- fen99. Somit gelten für das SLM namentlich die Vorschriften über Finanzplanung und Zahlungsrahmen, Verpflichtungskredite, Voranschlag und Nachträge, die finanzielle Führung auf Verwaltungsebene unter Einschluss der Bestimmungen über die interne Kontrolle sowie die Bestimmungen über die Rechnungslegung.