In der Verordnung von 1979 entfiel namentlich die Pflicht der LMK zur Vorlage des Arbeitsprogramms, des Geschäftsberichts, des Verwaltungsbudgets und des Verzeichnisses der erworbenen Gegenstände. Aus welchen Gründen diese Aufsichtsmittel nicht mehr in der Verordnung erwähnt wurden, kann aufgrund der zur Verfügung stehenden Unterlagen nicht erklärt werden. Bedeutung der Streichung der Aufsichtsmittel in der Verordnung von 1993