Die Sichtung der Protokolle der LMK der Jahre 1891 bis 1897 zeigt jedoch, dass die LMK ihre Befugnisse entsprechend der vorn erörterten Rechtslage wahrnahm und bei der Wahrnehmung ihrer Entscheidbefugnisse jeweils den geltenden Verordnungen folgte. 53 Dementsprechend erarbeitete die LMK selber den Entwurf der ersten bundesrätlichen Verordnung über ihre Kompetenzen, beriet ihn und verabschiedete ihn zu Handen des Bundesrates58. Der von ihr vorgelegte Entwurf wurde im Wesentlichen in die bundesrätliche Verordnung übernommen.