3. Verwaltungspraxis 1891-1897 52 Im Rahmen des uns erteilten Gutachtenauftrages ist es nicht möglich, die Akten der LMK umfassend und systematisch auszuwerten. Die Sichtung der Protokolle der LMK der Jahre 1891 bis 1897 zeigt jedoch, dass die LMK ihre Befugnisse entsprechend der vorn erörterten Rechtslage wahrnahm und bei der Wahrnehmung ihrer Entscheidbefugnisse jeweils den geltenden Verordnungen folgte. 53 Dementsprechend erarbeitete die LMK selber den Entwurf der ersten bundesrätlichen Verordnung über ihre Kompetenzen, beriet ihn und verabschiedete ihn zu Handen des Bundesrates58.