Die Verordnung von 197956 brachte eine systematische Neuordnung des Erlasses und eine wesentliche Straffung seines Textes. Sie nahm insofern eine klarere Unterscheidung zwischen den Aufgaben der Kommission und des Direktors vor, als die LMK die Aufgabe hatte, die Verwaltung und Geschäftsführung des Landesmuseums zu beaufsichtigen, während der Direktor das Museum leitete. Nicht mehr ausdrücklich erwähnt war die Unterstellung des Personals unter den Direktor und die LMK; erwähnt war nur noch die Aufgabe des Direktors, den wissenschaftlichen Mitarbeitern Forschungsaufträge zu erteilen.