Der Direktor stand unter der Aufsicht der LMK und leitete in deren Namen die Tätigkeit der Anstalt. 47 Die Verordnung von 190753 nahm gegenüber jener von 1892 relativ geringfügige Änderungen vor. So wurden namentlich die Kompetenz des Präsidenten für dringliche Einkäufe betragsmässig limitiert, die Ausgabenkompetenzen der Kommission erhöht und verschiedene Bestimmungen detaillierter ausgeführt. Neu war vorgesehen, dass die Direktion aus dem Direktor und dem Vizedirektor besteht, welche beide an den Sitzungen der LMK teilnehmen. Nicht mehr eigens erwähnt war die Funktion des Sekretärs. Gemäss § 4 lit.