Bezüglich der Finanzkompetenzen sah sie vor, dass die LMK definitiv über Ankäufe bis zu 4'000 Franken entscheidet und für solche, welche den Betrag übersteigen, dem Departement des Innern zu Handen des Bundesrates Vorschläge unterbreitet. Weiter regelte sie die Mitwirkung der LMK bei der Beurteilung von kantonalen Subventionsgesuchen, die Vertretung des Landesmuseums im Verband der öffentlichen Altertumssammlungen, die Spesen, die Entschädigung des Sekretärs, den Beizug von Experten sowie die Aufgaben und Kompetenzen des Direktors. Der Direktor stand unter der Aufsicht der LMK und leitete in deren Namen die Tätigkeit der Anstalt.