Sie bestimmte, dass das Arbeitsprogramm einer Amtsperiode, der jährliche Geschäftsbericht, das Verwaltungsbudget und ein vierteljährliches Verzeichnis der erworbenen Gegenstände dem Departement des Innern zu Handen des Bundesrates vorzulegen sind. Bezüglich der Finanzkompetenzen sah sie vor, dass die LMK definitiv über Ankäufe bis zu 4'000 Franken entscheidet und für solche, welche den Betrag übersteigen, dem Departement des Innern zu Handen des Bundesrates Vorschläge unterbreitet.