44 Aus dem zeitgemässen Auslegungselement ergibt sich kein Hinweis auf ein anderes Normverständnis. Im Sinne einer zeitgemäss-systematischen Überlegung ist zwar auch Art. 8 Abs. 1 Satz 2 RVOG in Betracht zu ziehen, welcher dem Bundesrat im Rahmen seiner Organisationskompetenz die Befugnis gibt, von Organisationsbestimmungen anderer Bundesgesetze abzuweichen. Davon sind aber Fälle, in denen die Bundesver- 48 Gründungsbotschaft, S. 225 f. 49 Stellungnahme des Bundesamtes für Justiz zu Handen des SLM vom 1. Februar 1988 betreffend Kantonales Museum für Ur- und Frühgeschichte, Zürich.