Die Direktion ist der LMK unterstellt46, wobei hier ein hierarchisches Verhältnis analog zur Hierarchie in der Zentralverwaltung besteht47. Dementsprechend ist es Sache der LMK, die Delegation von bestimmten ihrer Aufgaben an die Direktion vorzunehmen und in diesem Sinn die Aufgabenteilung zu regeln. Die LMK ist gegenüber der Direktion weisungsbefugt und kann Geschäfte an sich ziehen sowie Entscheide der Direktion nachträglich aufheben oder ändern.