D. Verhältnis zur Direktion des SLM 40 Der Umfang der Kompetenzen der Direktion des Landesmuseums ist im SLMG nicht geregelt. Auch die geltende Verordnung über die Landesmuseumskommission45 enthält darüber keine Bestimmung. Grundsätzlich ist es Sache der LMK, die Verwaltung des Landesmuseums zu besorgen. Die Direktion ist der LMK unterstellt46, wobei hier ein hierarchisches Verhältnis analog zur Hierarchie in der Zentralverwaltung besteht47. Dementsprechend ist es Sache der LMK, die Delegation von bestimmten ihrer Aufgaben an die Direktion vorzunehmen und in diesem Sinn die Aufgabenteilung zu regeln.