Dazu gehören namentlich die interne Organisation des Landesmuseums, die Anstellung und die Führung des Personals, die Beschaffung von Arbeitsgeräten und Mobiliar sowie der Erwerb, die Veräusserung sowie die Ausleihe von Gegenständen der Sammlung bzw. der Ausstellung. Sie umfasst sowohl die fachlichen als auch die administrativen und organisatorischen Aspekte. Die der LMK gesetzlich eingeräumte Kompetenz zur Verwaltung des Landesmuseums ist somit sachlich in einem umfassenden Sinn zu verstehen. 39 Grundsätzlich ist die LMK für die Verwaltung abschliessend zuständig44. Allerdings ergeben sich aus dem Gesetz verschiedene Einschränkungen.