C. Umfang der Kompetenzen der LMK zur Verwaltung des Landesmuseums 37 Die LMK hat gemäss Art. 8 Abs. 1 SLMG die Aufgabe, die Verwaltung des Landesmuseums zu besorgen. 38 Unter „Verwaltung“ im Sinne von Art. 8 Abs. 1 SLMG sind sämtliche Aufgaben und Kompetenzen zu verstehen, welche die Führung des Landesmuseums mit sich bringt. Dazu gehören namentlich die interne Organisation des Landesmuseums, die Anstellung und die Führung des Personals, die Beschaffung von Arbeitsgeräten und Mobiliar sowie der Erwerb, die Veräusserung sowie die Ausleihe von Gegenständen der Sammlung bzw. der Ausstellung.