In der Botschaft wurde dazu Folgendes ausgeführt: „... so [angesichts dieser Verpflichtungen] ist klar, dass den Besitzern dieser sehr erheblichen und werthvollen Theile des Institutes bei der Verwaltung desselben gebührende Mitwirkung eingeräumt und gesichert werden muss. Andererseits ist darauf zu halten, dass diese Verwaltung keine getrennte sei.