Sie wird von einem (oder mehreren) Gemeinwesen getragen. • Sie beruht auf einem Rechtssatz. • Sie ist organisatorisch aus der Zentralverwaltung ausgegliedert. • Sie verfügt über eine gewisse Autonomie. • Sie ist mit persönlichen und sachlichen Mitteln ausgestattet. • Sie ist zur dauernden Erfüllung einer Aufgabe des Trägergemeinwesens bestimmt. • Sie steht im Rahmen dieser Verwaltungsaufgabe den Anstaltsbenützern zur Verfügung. • Sie verfügt über keine eigene Rechtspersönlichkeit. Selbständige Anstalt