Die Bundeszentralverwaltung ist hierarchisch aufgebaut26. Dies bedeutet, dass jede Einheit der Bundeszentralverwaltung einer oder mehreren anderen untergeordnet ist und dass sie selbst wiederum anderen Behörden untergeordnet sein kann27. Der hierarchische Aufbau der Bundeszentralverwaltung hat namentlich folgende Rechtswirkungen28: a. Dienstbefehle und Weisungen: Der Bundesrat bzw. die jeweils übergeordnete Verwaltungseinheit ist befugt, den unterstellten Einheiten verbindliche Anordnungen für den Einzelfall zu geben und allgemeine Weisungen zu erlassen. b. Selbsteintritt (Evokation):