2. Zentralverwaltung 24 Die Bundeszentralverwaltung umfasst sieben Departemente (sowie die Bundeskanzlei)23. Die Bundesverfassung bezeichnet sie teilweise schlicht als „Bundesverwaltung“24. Dieser Begriff ist jedoch nicht eindeutig, da das Wort „Bundesverwaltung“ in der Bundesverfassung an anderer Stelle in einem umfassenderen Sinn verwendet wird, der auch die dezentralen Verwaltungseinheiten des Bundes sowie weitere Träger von Bundesaufgaben erfasst; teilweise ist die Bedeutung unklar25. 25 Gemäss Art. 2