Dementsprechend werden die Organisationseinheiten im Einzelfall durch die sie begründenden Erlasse definiert und die Übergänge zwischen den verschiedenen Typen sind fliessend. Die Bedeutung der Zuordnung einer konkreten Verwaltungseinheit zu einer bestimmten Rechtsform muss deshalb stark relativiert werden. 22 Namentlich auch die Abgrenzung der Befugnisse eines Verwaltungsträgers gegenüber den Befugnissen der Zentralverwaltung richtet sich primär nach den speziell für den Verwaltungsträger erlassenen gesetzlichen Bestimmungen.