Ob andere Bundesgesetze eine Änderung ihrer Organisationsbestimmungen durch den Bundesrat zulassen, ergibt sich aus deren Auslegung. Dabei sind neben dem Wortlaut (in seiner ursprünglichen und seiner geltungszeitlichen Bedeutung) und dem systematischen Zusammenhang insbesondere der Zweck des Gesetzes und der historische Wille des Gesetzgebers zu berücksichtigen.