Unter Organisationsbestimmungen sind nach der Botschaft Normen zu verstehen, die in irgendeiner Weise die Organisation der Bundesverwaltung betreffen, beispielsweise die Bezeichnung von Bundesämtern oder die Bestimmung ihres Sitzes, die Zuteilung von Bundesämtern an Departemente oder die Zusammenlegung, Aufhebung, Zuteilung oder der Transfer von Verwaltungseinheiten oder der Zusammenschluss zweier Verwaltungskommissionen. Dazu gehören auch die Festlegung der Anzahl Hierarchiestufen und die Bezeichnung von Koordinationsorganen sowie die Bestimmung des Entscheidungsspielraums einer Verwaltungseinheit (Bestimmungen über Entschei-