der Bundesrat, das SLM in das Bundesamt für Kultur einzugliedern. Er passte die Ämterliste des inzwischen aufgehobenen Verwaltungsorganisationsgesetzes sowie die inzwischen aufgehobenen Verordnungen über die Zuweisung der Ämter an die Departemente und der Dienste der Bundeskanzlei und über die Aufgaben der Departemente, Gruppen und Ämter entsprechend an8. Erst 1993 erfolgte eine entsprechende Totalrevision der Verordnung über die Verwaltung des Schweizerischen Landesmuseums, welche nun als Verordnung über die Landesmuseumskommission bezeichnet wurde. Das Landesmuseumsgesetz wurde jedoch nicht in diesem Sinn abgeändert.