5 Der noch nicht bestimmte Sitzkanton und die Stadt am künftigen Sitz des Landesmuseums wurden verpflichtet, ihre bestehenden Sammlungen unter Wahrung ihres Eigentumsrechts in das Landesmuseum einzubringen, was insbesondere durch das Ziel motiviert war, einen genügenden Grundstock für die Sammlung zu schaffen5. 6 Nach langen Debatten über den Standort und nach fünfjähriger Bauzeit konnte das Landesmuseum Ende Juni 1898 in Zürich eröffnet werden. Schon bald zeigte sich, dass die allgemeinen Bestimmungen des Finanzhaushaltsrechts für die Zwecke des Landesmuseums zu eng waren.