Die bereits der Eidgenossenschaft gehörenden historisch-antiquarischen Sammlungen sowie einzelne Gegenstände wurden dem Landesmuseum zugewiesen. Finanziert werden sollte das Museum durch die jeweiligen Bundeskredite für die Erhaltung vaterländischer Altertümer, durch Mittel der Merianstiftung und allfällige weitere Vergabungen sowie durch geschenkte oder unter Vorbehalt des Eigentumsrechts anvertraute schweizerische Altertümer. 5