4 Am 27. Juni 1890 verabschiedete die Bundesversammlung den Bundesbeschluss betreffend die Errichtung eines Schweizerischen Landesmuseums (Landesmuseumsgesetz; SLMG)4. Dieser bestimmte, dass ein Schweizerisches Landesmuseum gegründet werden sollte, legte aber dessen Sitz noch nicht fest. Als Zweck des Museums wurde die Aufnahme bedeutsamer vaterländischer Altertümer geschichtlicher und kunstgewerblicher Natur vorgesehen, die im Landesmuseum aufgestellt werden sollten. Die bereits der Eidgenossenschaft gehörenden historisch-antiquarischen Sammlungen sowie einzelne Gegenstände wurden dem Landesmuseum zugewiesen.