6. Folgerungen 6.1. Problematische Schnittstellen 6.1.1. Schutzrechte Im schweizerischen Recht fehlt ein Leistungsschutz für Datenbanken (Datenbankschutz sui generis), wie er auf der Grundlage der EU-Datenbankrichtlinie in allen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft besteht. Für die Geobasidaten des Bundesrechts kann diese Lücke im Schutz von Geodatenbanken durch öffentlich-rechtliche Zugangsbeschränkungen kompensiert werden (Art. 12 E GeoIG).