Die vorgeschriebene91 und in der Botschaft ausgewiesene92 Europakompatibilitätsprüfung des Geoinformationsgesetzes stellt somit nur eine Momentaufnahme in einem ständigen rechtsvergleichenden Prozess dar. Die Europakompatibilität konnte allerdings nur hinsichtlich der INSPIRE-Richtlinie selbst hergestellt werden, da der Inhalt der Durchführungsvorschriften noch nicht bekannt ist. Bei den technischen und qualitativen Vorgaben für die Geodaten könnte mithin im Detail das neue schweizerische Geoinformationsrecht durchaus Bestimmungen enthalten, welche von den Vorgaben der EU abweichen.