Die Fachorgane des Bundes waren bestrebt, ein neues schweizerisches Geoinformationsrecht zu schaffen, das möglichst kompatibel zu den Entwicklungen im EU-Raum ist. Die vorgeschriebene91 und in der Botschaft ausgewiesene92 Europakompatibilitätsprüfung des Geoinformationsgesetzes stellt somit nur eine Momentaufnahme in einem ständigen rechtsvergleichenden Prozess dar. Die Europakompatibilität konnte allerdings nur hinsichtlich der INSPIRE-Richtlinie selbst hergestellt werden, da der Inhalt der Durchführungsvorschriften noch nicht bekannt ist.