In diesem Bereich könnten somit – bezogen auf die Datensätze gemäss Anhang I Ziffer 7 der INSPIRE- Richtlinie – die Durchführungsbestimmungen zum EU-Luftfahrtrecht auf die Durchführungsbestimmungen zu der INSPIRE-Richtlinie hinweisen. Nun verweist allerdings die Rahmenverordnung der EU auf die EUROCONTROL und zwar in dem Sinne, dass die Initiative zur Schaffung des einheitlichen europäischen Luftraums mit der Mitgliedschaft bei EURO- CONTROL und mit den Grundsätzen des Abkommens von Chicago über die internationale Zivilluftfahrt im Einklang stehen soll88, was auf einen Vorrang der diesbezüglichen Regelung