Weitgehend unklar bleiben die möglichen Auswirkungen der INSPIRE-Richtlinie im Bereich der Luftfahrtdaten. Der Anhang I Ziffer 7 der INSPIRE-Richtlinie unterstellt auch Geodatensätze über den Luftverkehr (als Teil der Verkehrsnetze) dem Geltungsbereich der Richtlinie. Insofern müssten wohl künftig die Luftfahrtdaten der Mitgliedstaaten der Gemeinschaft ebenfalls der Richtlinie und deren Durchführungsvorschriften entsprechen. Mit dem Luftverkehrsabkommen nimmt die Schweiz am einheitlichen europäischen Luftraum teil.87