Weiter hat die EUA einen Leitfaden erlassen, welcher Vorgaben hinsichtlich der Geodaten enthält.80 Dieser Leitfaden nimmt ausdrücklich auch Bezug auf die INSPIRE-Richtlinie.81 Es ist davon auszugehen, dass die EUA die qualitativen und technischen Anforderungen der Durchführungsbestimmungen zur INSPIRE-Richtlinie für alle Daten, die im Umweltbeobachtungsnetz ausgetauscht werden verbindlich erklären. Diesfalls wäre die Schweiz gestützt auf Artikel 8 EUA-Abk. verpflichtet, der EUA und den anderen Netzteilnehmenden die Geodaten nach den entsprechenden EU-Vorschriften zur Verfügung zu stellen.