Die EUA ist mithin befugt, den Mitgliedstaaten qualitative und technische Vorgaben hinsichtlich der in das Beobachtungsnetz einzuspeisenden Umweltdaten – dazu gehören auch Geodaten – zu machen. Diese Vorgaben werden meist im Rahmen des Mehr- jahres-Arbeitsprogramms gestützt auf Artikel 8 Absatz 4 EUA-Verordnung erlassen.79 Weiter hat die EUA einen Leitfaden erlassen, welcher Vorgaben hinsichtlich der Geodaten enthält.80