Seit 1999 gehört weiter zu den Aufgaben der EUA die „umfassende Verbreitung von an die Öffentlichkeit gerichteten zuverlässigen und vergleichbaren Umweltinformationen, insbesondere über den Zustand der Umwelt, und Förderung des Einsatzes fortgeschrittener Telematik-Technologie zu diesem Zweck“ (Art. 2 Ziffer xi EUA-Ver- ordnung). Der Anhang A zur EUA-Verordnung enthält zudem ein Kapitel zur Normung von Datenformaten. Die EUA ist mithin befugt, den Mitgliedstaaten qualitative und technische Vorgaben hinsichtlich der in das Beobachtungsnetz einzuspeisenden Umweltdaten – dazu gehören auch Geodaten – zu machen.