Im Anhang des Abkommens wird die EUA-Verordnung der EG ausdrücklich zu auf die Schweiz anwendbarem Recht erklärt. Als vollwertiges Mitglied der EUA beteiligt sich die Schweiz mithin uneingeschränkt an den Arbeiten der EUA und erhält direkten Zugang zu sämtlichen Daten und Informationen, die über EIONET verbreitet werden.73 Für Ihre Mitgliedschaft in der EUA bezahlt die Schweiz jährlich einen Mitgliederbeitrag in der Höhe von rund 2 Millionen Franken.74 Nationale Kontaktstelle für die EUA und für EIONET (National Focal Point75) ist das Bundesamt für Umwelt (BAFU).76 4.2.2.