24 Abs. 1 INSPIRE-Richtlinie). Für den Erlass der Durchführungsbestimmungen wurde der folgende Zeitplan festgelegt:70 • 15. Mai 2008: Verabschiedung der Durchführungsbestimmungen für: „Metadata“, „Monitoring and Reporting“ und „Discovery and View Services“; • 15. November 2008: Verabschiedung der Durchführungsbestimmungen für: „Download Services“, „Data exchange“ und „Coordinates Transformation Services“; • 15. Mai 2009: Verabschiedung der Durchführungsbestimmungen betreffend Zugriffsrechte und die Nutzung der Geodaten und -dienste durch EU-Institutionen sowie betreffend die Harmonisierung der Geodaten für die Themen im Anhang I.