Die Richtlinie gilt somit nicht für Geodaten, die in analoger Form vorliegen, wie herkömmliche Kartenwerke. Dies ist zurzeit noch eine gewichtige Einschränkung; in wenigen Jahren werden allerdings alle relevanten Geodaten, die von staatlichen Stellen erhoben, nachgeführt und verwaltet werden, in elektronischer Form vorliegen. Die Beschränkung auf die in den Anhängen genannten Themen ist nur vordergründig von Bedeutung. Der Themenkatalog ist derart weit gefasst, dass es wenige raumbezogene Informationen gibt, die nicht unter ein Thema subsumiert werden können.