3.2. Grundzüge der Regelungen Die INSPIRE-Richtlinie verpflichtet die Mitglieder der Gemeinschaft, Geodaten nach einheitlichen fachlichen und technischen Regeln in interoperabler Form für die Organe der EU, die Behörden und Verwaltungen der Mitgliedstaaten sowie die Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft bereitzustellen.64 Die Kernelemente der Richtlinie können wie folgt beschrieben werden:65 • Harmonisierung von Metainformationen für Geodaten (ermöglicht gezielte Recherchen, die Bewertung der Vergleichbarkeit und Qualität von Geodaten sowie die Analyse der Nutzungsmöglichkeiten); • technische Spezifikationen zur Gewährleistung der Interoperabilität der Geodaten;