Diese Ausrichtung ist denn auch in Artikel 1 Absatz 1 der INSPIRE Richtlinie ausdrücklich verankert60 und geht zudem aus zahlreichen Erwägungen der Richtlinie hervor61. Diese umweltbezogene Ausrichtung zeichnet sich auch sonst inhaltlich in der Richtlinie ab und wirkt sich auf die Auswahl der in den Anhängen aufgeführten, betroffenen Datensätze aus.62 Die Geoinfrastruktur, die mit dem Ziel eines besseren Umweltmonitorings geschaffen wird, kann allerdings auch für zahlreiche andere Zwecke genutzt werden, Beispielsweise im Bereich der Raumentwicklung oder im Gesundheitswesen.63