3. Die INSPIRE-Richtlinie58 3.1. Entstehung und Zielsetzung Die INSPIRE-Richtlinie wurde in erster Linie mit dem Ziel geschaffen, die Umweltpolitik – insbesondere das 6. Umweltaktionsprogramm – der EU besser formulieren, umsetzen und überwachen zu können.59 Diese Ausrichtung ist denn auch in Artikel 1 Absatz 1 der INSPIRE Richtlinie ausdrücklich verankert60 und geht zudem aus zahlreichen Erwägungen der Richtlinie hervor61. Diese umweltbezogene Ausrichtung zeichnet sich auch sonst inhaltlich in der Richtlinie ab und wirkt sich auf die Auswahl der in den Anhängen aufgeführten, betroffenen Datensätze aus.62