Verfassungsgewohnheitsrechtlich gilt in der Schweiz aber der Monismus.52 Nach herrschender Lehre und Rechtsprechung ist eine völkerrechtliche Norm in der Schweiz direkt anwendbar (self-executing), wenn folgende Kriterien erfüllt sind:53 • Die Norm richtet sich direkt an die Rechtsanwendenenden bzw. an die innerstaatlich rechtsanwendende Behörde und nicht erkennbar an die staatsleitenden Organe bzw. den Gesetzgeber. • Die Norm hat Rechte und Pflichten von einzelnen Personen zum Inhalt.