Nach der monistischen Theorie besteht nur eine einzige Rechtsordnung und Völkerrecht findet deshalb in den Staaten direkte Anwendung; nach der Theorie des Dualismus bedarf das Völkerrecht der Umsetzung ins Landesrecht durch den Gesetzgeber des Landes.50 In der Schweiz fehlt eine ausdrückliche rechtliche Regelung, die festlegt, wie das Völkerrecht in der landesinternen Rechtsordnung zur Geltung kommen soll.51 Verfassungsgewohnheitsrechtlich gilt in der Schweiz aber der Monismus.52 Nach herrschender Lehre und Rechtsprechung ist eine völkerrechtliche Norm in der Schweiz direkt anwendbar (self-executing), wenn folgende Kriterien erfüllt sind:53 •