Massstab der Prüfung ist das Recht der EG, unabhängig von seiner hierarchischen Normstufe. 49 Der Bundesrat muss in seinen Botschaften zu Gesetzesvorlagen das Verhältnis der Vorlage zum europäischen Recht erläutern, „soweit substanzielle Angaben dazu möglich sind“ (Art. 141 Abs. 2 ParlG). 2.2.4. Direkte oder indirekte Anwendbarkeit von Gemeinschaftsrecht Das Völkerrecht überlässt es – von Ausnahmen abgesehen – den Staaten, wie sie die völkerrechtlichen Verpflichtungen landesintern umsetzen wollen. Nach der monistischen Theorie besteht nur eine einzige Rechtsordnung und Völkerrecht findet deshalb in den Staaten direkte Anwendung;