Völkerrecht abweichende Regelung getroffen hat, räumt das Bundesgericht dem Landesrecht den Vorrang ein.47 Hinsichtlich des europäischen Gemeinschaftsrechts wird seit einiger Zeit versucht, Abweichungen neueren schweizerischen Rechts präventiv zu verhindern. In Bereichen von grenzüberschreitender Bedeutung versucht der Bundesrat sicherzustellen, dass keine unüberlegten und unbegründeten Abweichungen zwischen der schweizerischen Rechtsordnung und dem Gemeinschaftsrecht entstehen.48 Erlassvorhaben des Bundes werden dahingehend geprüft, ob sie europakompatibel sind. Massstab der Prüfung ist das Recht der EG, unabhängig von seiner hierarchischen Normstufe.