Im Bereich der sektoriellen Abkommen Schweiz – EG statuieren die Verträge eine Treuepflicht der Vertragsparteien analog der Pflicht der Gemeinschaftstreue der Mitgliedstaaten der EU (Art. 10 EGV).40 Darüber hinaus verpflichten sich die Vertragsparteien regelmässig im Sinne eines Diskriminierungsverbots, im Geltungsbereich der Abkommen die Staatsangehörigen, Produkte oder Dienstleistungen aus dem Gebiet der anderen Partei den eigenen gleichzustellen.41 Korrelierend zur Vertragstreue besteht zudem das gewohnheitsrechtlich anerkannte Prinzip, wonach eine Verletzung völkerrechtlicher Normen zur völker-