Die Rechtsverbindlichkeit der sektoriellen Abkommen und des darin übernommenen Gemeinschaftsrechts beurteilt sich einerseits nach den Regeln des Völkerrechts und andererseits nach den diesbezüglichen landesrechtlichen Rechtsnormen der Schweiz. Der Grundsatz der Vertragstreue ist ein allgemeiner völkerrechtlicher Grundsatz und ergibt sich für die Schweiz als Partei von völkerrechtlichen Verträgen zudem auch aus Artikel 26 WVÜ.39 Im Bereich der sektoriellen Abkommen Schweiz – EG statuieren die Verträge eine Treuepflicht der Vertragsparteien analog der Pflicht der Gemeinschaftstreue der Mitgliedstaaten der EU (Art.