36 Vgl. JAAG, Rz. 4031; Artikel 16 Ziffer 3 EUA-Abk. lautet beispielsweise wie folgt: „Nach den jeweiligen internen Verfahren der Vertragsparteien kann der Gemischte Ausschuss Änderungen der Anhänge zu diesem Abkommen oder jede andere Massnahme zur Gewährleistung des ordnungsgemässen Funktionierens dieses Abkommens beschliessen.“ VPB/JAAC/GAAC/PAAF 2007 232 Gutachten