2.2. Die Anwendbarkeit des Gemeinschaftsrechts in der Schweiz 2.2.1. Sektorielle Abkommen und Mitwirken in gesamteuropäischen Organisationen Die Schweiz ist nicht Mitgliedstaat der EG bzw. der EU. Sie ist aber durch die so genannten „bilateralen Abkommen“ und weitere völkerrechtliche Verträge mit der EU verbunden. Das europäische Gemeinschaftsrecht gilt deshalb für die Schweiz nicht per se, sondern nach