Allerdings können sie indirekt rechtliche Wirkungen entfalten, wenn sie die Voraussetzungen für spätere verbindliche Rechtsakte schaffen (im Sinne von Materialien) oder das betreffende Gemeinschaftsorgan sich selbst bindet, wodurch unter Umständen ein Vertrauenstatbestand geschaffen werden kann. Empfehlungen und Stellungnahmen sind somit vor allem als Auslegungshilfen für das primäre und sekundäre Gemeinschaftsrecht von Bedeutung.26