Der EuGH hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass sich die EU-Bürgerinnen und Bürger unter bestimmten Voraussetzungen unmittelbar auf die Bestimmungen der Richtlinie berufen und die ihnen danach zustehenden Rechte in Anspruch nehmen und gegebenenfalls vor den nationalen Gerichten durchsetzen können. Die Voraussetzungen dieser Direktwirkung umschreibt der EuGH (kumulativ) wie folgt:20 • Die Bestimmungen der Richtlinie oder EGKS-Empfehlung müssen die Rechte der Unionsbürger/innen bzw. Unternehmen hinreichend klar und präzise festlegen. • Die Inanspruchnahme des Rechts darf an keine Bedingung oder Auflage geknüpft sein.